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Version July 8, 2018

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DDX Conference (restricted liability)

Deutsch

Haftung, Versicherung und Unfallschutz

Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Schaden nur dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft; die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter gemäß den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss einer Versicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den ausgestellten bzw. präsentierten Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Ausstellen oder die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten zu untersagen, soweit diese Schutzvorrichtungen ganz oder teilweise fehlen bzw. nicht oder nur teilweise funktionsfähig sind. Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, die sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in der jeweiligen Fassung zu beachten. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Veranstaltungsstätte. Der Veranstalter schließt ausdrücklich die Haftung für Diebstahl aus; die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftung

Die Vorträge im Rahmen der Veranstaltung werden von qualifizierten AutorInnen und ReferentInnen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt außerdem keine Haftung für mögliche Schäden und Verletzungen von Personen oder Besitz während der Konferenz. 

Höhere Gewalt

Sofern dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung oder an Teilen der Veranstaltung in Folge von Krankheit oder Ausfall oder Verspätung der Verkehrsmittel nicht möglich ist, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühren; Ziffer 6 bleibt anwendbar. Kann der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt die Veranstaltung nicht abhalten, so hat er die Teilnehmer unverzüglich hiervon zu unterrichten. 
-1- Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Bezahlung der Miete bzw. des Preises, jedoch kann der Veranstalter vom Teilnehmer bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für ihn noch von Interesse ist. 
-2- Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin oder an einem anderen zumutbaren Ort durchzuführen, so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Teilnehmer sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mittei- lung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin bzw. Ort abzusagen; in diesem Falle haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass des Preises. Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so gilt Ziffer 8 -1 analog.

Fotos

Die Kongressunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Filmische Dokumentationen sind untersagt. Der Kongress wird medial begleitet. Hier erkennen Sie an, dass Sie damit einverstanden sind, falls Sie gefilmt oder fotografiert werden sollten.

Der Veranstalter darf frei von Anklagen und ohne weitere Erlaubnis durch den Teilnehmer Bilder, die vom Teilnehmer und/oder seiner Arbeit (wie z.B. Poster, Auszüge aus der Präsentation oder dem Vortrag) während der Konferenz gemacht wurden, für die Berichterstattung oder zukünftigen Ankündigungen des Events auch für social media verwenden. 

Schäden

Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Haus- recht des Veranstalters. Den Anordnungen der bei ihm Beschäftigten ist Folge zu leisten.
Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen, gegen schriftliche Anweisungen und Auf- lagen des Veranstalters gegenüber allen Teilnehmern oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes bzw. Raumes zu Lasten des ausstellenden bzw. präsentierenden Teilnehmers und ohne Haftung für Schäden.

Allgemeiner Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung ,,DDX 2020: The Conference on the Impact of Design“ entstehen. Der Veranstalter übernimmt außerdem keine Haftung für mögliche Schäden und Verletzungen von Personen oder Besitz während der Konferenz. Der Veranstalter schließt ausdrücklich die Haftung für Diebstahl aus. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von der Haftung für jegliche Unfälle, Verletzungen, Krankheiten, Todesfälle, Verluste, Personen- bzw. Sachschäden oder andere vom Teilnehmer oder anderen Personen erlittenen Folgen, die sich direkt oder indirekt aus der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung ergeben bzw. daraus entstehen, frei. Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der Digital Product School (UnternehmerTUM) und Design Offices Atlas. Den Anordnungen der bei ihm Beschäftigten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die allgemeinen Teilnahmebedingungen, gegen schriftliche Anweisungen und Auflagen des Veranstalters gegenüber allen Teilnehmern oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zum Ausschluss des Teilnehmers an der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit auf die Veranstaltungsunterlagen. Die An- und Abreise erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für Schäden, die während des Besuchs der Veranstaltung durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung der zur Verfügung gestellter Gegenstände entstanden sind, übernimmt der Besucher uneingeschränkte Haftung.

Veranstaltungsort

Design Offices Atlas

Rosenheimer Str. 143c

81671 München, Deutschland

Veranstaltungszeitraum

7. März 2020 9 Uhr bis 20 Uhr